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KFZ-Sachverständigenbüro Portjanoi
Ratgeber

Glatteis-Unfall

Glatteis-Unfall: Vollkasko bei Selbstverschulden, Streupflicht-Mitschuld möglich. § 3 StVO, Quoten, Praxisfall OWL.

Antwort in 30 Sekunden

Bei einem Glatteis-Unfall ohne Beteiligung Dritter ist in der Regel Selbstverschulden anzunehmen — Sie sind verpflichtet, Geschwindigkeit an die Witterung anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO). Die Vollkasko zahlt mit Selbstbeteiligung; die Teilkasko greift bei Glatteis NICHT (Glatteis ist kein Naturereignis im Sinne der AKB). Sonderfall: bei nicht gestreuten Wegen kann Mitschuld der Streupflichtigen (Stadt, Kreis, Privathauseigentümer) bestehen. Saisonal in OWL: Januar–Februar im Lipper Bergland und entlang der A33/A44, in Tallagen oft auch im November/Dezember.

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Glatteis-Unfall — wer zahlt, wer ist schuld?

Reifenflanken-Schaden — typische Beweissicherung bei einem Glatteis-Unfall

Sofort nach dem Glatteis-Unfall

  1. Unfallstelle sichern, Warnblinker, Warnweste, Warndreieck — bei Glätte besonders wichtig, weil Folgeunfälle in Kette häufig sind
  2. Polizei rufen (110) bei Personenschaden, strittiger Schuldfrage, beschädigten Verkehrsschildern oder Verdacht auf Streupflicht-Verletzung
  3. Foto-Beweissicherung sofort: Glätte-Zustand der Straße (sofort, weil Streufahrzeuge oft schnell danach kommen), Wetterzustand, Endlage Fahrzeug, Schäden, Streckenverlauf, Beschilderung
  4. Wetterbericht-Screenshot sichern (Temperatur, Niederschlag, Glätte-Warnung von DWD oder WarnWetter-App)
  5. Eigenes Gutachten bei Schäden über 1.500 € — auch bei Selbstverschulden, weil Wertminderung und Reparaturkosten sonst zu niedrig angesetzt werden

Wer zahlt? Drei Konstellationen

Konstellation 1: Selbstverschulden (häufigster Fall)

→ Vollkasko zahlt (mit Selbstbeteiligung, SF-Klassen-Hochstufung).

§ 3 Abs. 1 StVO: „Geschwindigkeit ist insbesondere an Witterungsverhältnisse anzupassen.” Bei Glatteis-Unfall ohne Beteiligung anderer wird Selbstverschulden angenommen — selbst bei rechtskonformer Geschwindigkeit, wenn die Witterungsverhältnisse eine deutliche Reduktion erfordert hätten. Wer nachts auf der Hellweg-A44 mit 100 km/h fährt, obwohl Eisregen einsetzt, kann auch bei zulässigen 130 km/h schuld sein.

Konstellation 2: Auffahrunfall durch Glatteis

→ Komplex. Generell gilt: Auffahrender ist mitschuld, weil ausreichender Abstand zu halten ist. Aber: bei abruptem Glatteis-Bremsmanöver des Vordermanns ist Mitschuld diskutierbar — typische Quotenregelung 70/30 zu Lasten des Auffahrenden, in Einzelfällen auch 50/50.

→ Vertieft: Strittige Schuldfrage · Beweissicherungs-Gutachten

Konstellation 3: Nicht gestreute Wege / Streupflicht-Verletzung

→ Mitschuld der Streupflichtigen möglich.

Streupflicht der Stadt/Gemeinde gilt nach Verkehrssicherungspflicht für Hauptverkehrsstraßen zu „verkehrsüblichen Zeiten” (i. d. R. 7–20 Uhr). Privater Hausbesitzer haftet nach kommunaler Streusatzung für Gehwege und Zufahrten vor seinem Grundstück. Bei Unfall auf nicht gestreuter Straße/Weg kann ein Schadenersatz-Anspruch gegen den Streupflichtigen bestehen — anwaltlich prüfen, weil die Streupflicht örtlich verschieden geregelt ist.

In OWL gibt es Kommunen mit unterschiedlich rigoroser Praxis: Paderborn und Bielefeld streuen Hauptachsen aktiv, kleinere Gemeinden (z. B. ländliche Ortsteile von Lippstadt-West, Salzkotten-Verne) sind oft enger gefasst.

Vermeidungs-Tipps und Vorwurfslogik

  • Winterreifen ab Oktober (rechtliche Pflicht: situative Winterreifen-Pflicht § 2 Abs. 3a StVO — bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen Pflicht)
  • Mindestens 4 mm Profil bei Winterreifen empfohlen (gesetzlich nur 1,6 mm, aber kritisch zu wenig auf Eis)
  • Geschwindigkeit deutlich reduzieren bei Glätte-Warnungen — auch unter zulässigen Limits
  • Sanftes Bremsen + Lenken — keine ruckartigen Manöver
  • ESP nicht abschalten — auch nicht bei Allrad-Fahrzeugen
  • Abstand verdreifachen zum Vordermann

Bei Sommerreifen-Fahrt im Winter und nachfolgendem Unfall kann die Vollkasko-Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern wegen grober Fahrlässigkeit.

Was zahlt die Versicherung wirklich?

Bei Vollkasko:

  • Reparaturkosten (mit Selbstbeteiligung, oft 300–1.000 €)
  • Wertminderung wird NICHT erstattet
  • Nutzungsausfall meist NICHT erstattet (in einigen Premium-Tarifen schon)
  • SF-Klasse wird hochgestuft → höhere Prämie für mehrere Jahre

Bei Mitschuld der Streupflichtigen:

  • Anteilige Erstattung über Anwalt — typische Quoten 30–50 % für die Streupflichtigen
  • Eigenes Gutachten als Grundlage
  • Auch Anwaltskosten anteilig erstattungsfähig

Beispiel aus der OWL-Praxis (illustrativ)

Fall: B239 zwischen Detmold und Lemgo, Januar, 6:30 Uhr

Pendler fährt mit BMW 320d über kuppige Strecke, plötzlich Eisregen-Einbruch, Wagen rutscht über die Mittellinie, Streifkollision mit entgegenkommendem Lkw. Quote final: 30 % Mitschuld des Lkw-Fahrers (zu schnell für Bedingungen, keine Bremsspuren erkennbar), 70 % Eigenverschulden des PKW-Fahrers.

  • Reparaturkosten: 9.800 € + Wertminderung 800 € = 10.600 €
  • 30 % über gegnerische Haftpflicht: 3.180 €
  • 70 % über eigene Vollkasko (mit 500 € SB): 6.920 €
  • Nutzungsausfall (12 Tage × 65 €): über Vollkasko meist nicht, über Haftpflicht 30 %: 234 €

Ohne eigenes Gutachten hätte die Vollkasko-Quote möglicherweise noch ungünstiger ausfallen können — der Sachverständige hat die Kompatibilität der Schäden mit der gegnerischen Schilderung nachgewiesen.

→ Vertieft: Haftpflicht vs. Kasko · Unfall – was tun? · Strittige Schuldfrage · Wertminderung

Glatteis-Hotspots in OWL

Aus regelmäßiger Begutachtungs-Praxis sind folgende Strecken in OWL bei Glättebedingungen besonders auffällig:

  • B239 Lipper Bergland zwischen Detmold und Lemgo — Höhenlage, kuppige Strecke, frühe Reifglätte
  • B68/B252 zwischen Paderborn und Höxter — Egge-Pässe, frühmorgendliche Eisbildung
  • A33-Anschlussstellen zwischen Bielefeld und Paderborn — Brücken, Senken, Ausfahrtsbereiche
  • A44 zwischen Soest, Geseke und Salzkotten — Hellweg-Senken, Westwind-Eintrag
  • K-Straßen im Eggegebirge und Teutoburger Wald — Pendler-Strecken, oft erst spät gestreut
  • Brücken und Talquerungen generell — Brücken vereisen früher als die freie Strecke

Wer in diesen Bereichen pendelt, sollte im Winter eine Foto-App mit GPS-Geo-Tag bereit haben — bei einem Unfall sind die ersten 30 Minuten entscheidend.

Sondersituation: Glätte auf Privatgrundstück

Glatteis-Unfälle auf Parkplätzen, Werks-Gelände, Klinikparkplätzen, Tiefgaragen-Zufahrten sind verbreitet und rechtlich anders gelagert als auf öffentlichen Straßen:

  • Für Räumung und Streuung ist der Eigentümer / Betreiber verantwortlich
  • Die Streupflicht kann an einen Dienstleister delegiert sein, bleibt aber haftungsmäßig beim Eigentümer
  • Bei Personenschaden auf nicht gestreutem Werks-Parkplatz: Haftung des Arbeitgebers / Pächters möglich
  • Beweissicherung sofort: Foto Glätte, Foto fehlende Streuung, ggf. Augenzeugen mit Kontaktdaten

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Praxis in OWL: Bei Glatteis-Unfällen im Lipper Bergland, auf der B239 oder den A33/A44 kommt Wladimir Portjanoi binnen weniger Stunden — vor allem, weil Streufahrzeuge die Beweise schnell überdecken. → 01575 4281504 · WhatsApp.

Verantwortet von Wladimir Portjanoi, DGuSV-zertifiziert (EU# DE/20018). Profil

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko Glatteis-Schäden?
Nein. Glatteis ist kein Teilkasko-Fall (im Gegensatz zu Hagel oder Sturm). Sie brauchen Vollkasko.
Was, wenn ich auf nicht gestreuter Straße ausgerutscht bin?
Mitschuld-Diskussion möglich. Streupflicht der Stadt/Privatperson prüfen. Anwalt einschalten — Yesil & Partner Düsseldorf vermittelt kostenfrei. Wichtig: Foto-Dokumentation der nicht gestreuten Fläche binnen Stunden, sonst kommt das Streufahrzeug und die Beweise verschwinden.
SF-Klasse weg nach Glatteis-Unfall?
Bei Vollkasko-Inanspruchnahme: ja, Hochstufung. Bei kleinen Schäden lohnt sich oft Selbstzahlung statt Versicherungs-Inanspruchnahme — die Versicherer bieten oft auch Rückkauf der SF-Klasse innerhalb 6 Monaten an.
Sind Sommerreifen bei Glatteis-Unfall ein Problem?
Ja. Bei Schnee/Eis besteht situative Winterreifen-Pflicht (§ 2 Abs. 3a StVO). Sommerreifen-Fahrten bei Glatteis können bei Unfall die Leistung der Vollkasko kürzen oder ganz versagen — grobe Fahrlässigkeit.
Wann kommt die Streupflicht zum Tragen?
Auf Hauptverkehrsstraßen der Stadt/Gemeinde sowie auf Privat-Gehwegen und Zufahrten. Nicht auf jeder Nebenstraße — Einzelfall. Streupflicht-Zeiten meist 7–20 Uhr, vor dieser Zeit ggf. eingeschränkt.
Was, wenn ich bei Glatteis ins Schleudern komme und niemandem schade?
Reparatur über Vollkasko mit Selbstbeteiligung. Bei Beschädigung von Verkehrszeichen oder Leitplanke: Strafanzeige durch die Behörde, eigene Haftpflicht zahlt den fremden Schaden, eigene Vollkasko den eigenen.
Habe ich Anspruch auf Mietwagen bei Glatteis-Unfall?
Im reinen Selbstverschulden-Fall meist nicht. Bei Mitverschulden Dritter (Streupflicht, Auffahrer) anteilig über die gegnerische Haftpflicht. In manchen Vollkasko-Premium-Tarifen ist ein Mietwagenanspruch eingebaut — Police prüfen.
Wladimir Portjanoi, Kfz-Sachverständiger, Geseke
Wladimir Portjanoi
DGuSV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger
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