Zertifizierungen — überprüfbare Qualifikationen
Der Begriff „Kfz-Sachverständiger" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Jede:r darf sich so nennen. Was zählt: nachprüfbare Zertifizierungen durch akkreditierte Stellen. Wladimir Portjanoi ist DGuSV-zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und Mitglied im DGuSV (Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.) — mit konkreten Nummern auf dieser Seite belegt.

anerkannt

Sachverständiger für Kfz-Reparaturen Havarieschäden
DGuSV = Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. — Zertifizierungs-Stelle und Berufsverband in einem.
Konkrete Belege
Mitgliedsnummer
EU# DE/20018
Prüfziffer
VI-DE89842
Bestätigungsnummer
DE-17024/70-03
Norm
DIN EN ISO/IEC 17024 (Personalzertifizierung)
Verleihender Staat
Deutschland
Ausgestellt am
29.09.2025
Gültig bis
29.09.2027
Vier Prüfungs-Bereiche
Fachliche Qualifikation
Theoretische Prüfung zu Recht, Bewertungsmethodik, Schaden-Forensik.
Praktische Erfahrung
Nachweis tatsächlicher Begutachtungs-Tätigkeit.
Berufsethische Standards
Verpflichtung zu Unabhängigkeit und Transparenz.
Regelmäßige Fortbildungen
Zur Verlängerung Pflicht — alle 2 Jahre Re-Zertifizierung.
Drei konkrete Vorteile
Vor Versicherungen
DGuSV-Gutachten werden von deutschen Haftpflichtversicherungen als qualifiziertes Beweismittel anerkannt. Bei Streitfällen können sie nicht einfach als „nicht qualifiziert" abgewiesen werden.
Vor Gerichten
Zivilgerichte akzeptieren DGuSV-Gutachten regelmäßig. Bei selbständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO kann ein DGuSV-Sachverständiger als Beweismittel berücksichtigt werden.
Im Vergleich zu nicht-zertifizierten Sachverständigen
Nicht-zertifizierte Sachverständige (oft selbsternannt) können ähnliche Gutachten erstellen — aber bei Streitfällen vor Gericht haben sie einen schwächeren Stand. DGuSV ist die Versicherung dagegen.
Originale auf Anfrage
Auf Wunsch zeigen wir Ihnen das Original-Zertifikat im Termin oder senden Ihnen einen Scan zu. Die Zertifizierungs-Bestätigungsnummer (DE-17024/70-03) ist unter der Verbands-Website prüfbar.
Was wir nicht haben — und warum wir das ehrlich sagen
Keine ö.b.u.v.-Bestellung durch IHK
(öffentlich bestellt und vereidigt). Das ist die mittelfristige Karriere-Option für gerichtliche Sachverständige; setzt 24+ Monate Tätigkeit als Sachverständiger und Gerichts-Erfahrung voraus. Wir streben das mittelfristig an.
Keine BVSK-Mitgliedschaft
(Bundesverband freiberuflicher Sachverständiger Kraftfahrzeugwesen). Setzt 2 Jahre freiberufliche Tätigkeit voraus — Hospitanten-Status bis dahin möglich, aktuell prüfen wir den Schritt.
Kein Kfz-Meister-Status
Wladimir Portjanoi hat keinen Meister-Brief. Die Qualifikation als Sachverständiger basiert auf DGuSV-Zertifizierung und praktischer Erfahrung — beides ist anerkannt, der Meister-Brief ist nicht zwingend.
Ehrlichkeit über gestapelte Titel
Weil ehrliche Kommunikation mehr Vertrauen schafft als gestapelte Titel ohne Substanz.
Die Zertifizierungs-Verlängerung
DGuSV-Zertifikate sind nicht „auf Lebenszeit". Sie laufen alle 2 Jahre aus und werden nur durch nachgewiesene Fortbildungen verlängert. Wladimir Portjanoi besucht regelmäßig Fachseminare zu:
Aktueller Rechtsprechung
BGH, OLG
Reparaturtechnik
Karosserie, Lack, Elektromobilität
Bewertungsmethodik
DAT, Schwacke, Classic Analytics
Schadens-Forensik
insbesondere Beweissicherung nach § 485 ZPO
Hochvolt-Sicherheit
bei E-Auto-Begutachtung
BVSK-Honorartabellen-Aktualisierung
jährlich
Was DGuSV vom Wettbewerber unterscheidet
Im deutschen Markt gibt es mehrere Sachverständigen-Verbände — drei Punkte zum DGuSV als Einordnung:
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024
durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Das ist die höchste formale Anerkennungsstufe für Personenzertifizierungen in Deutschland und gleichgestellt der ö.b.u.v.-Bestellung durch die IHK in den meisten Anwendungsbereichen.
Gleichgestellt im Gerichtsverfahren
Bei selbständigen Beweisverfahren (§ 485 ZPO), Zivilklagen und Versicherungs-Streitigkeiten werden DGuSV-Gutachten in der Regel als qualifiziertes Beweismittel akzeptiert — nicht nur als „Parteigutachten" abgewertet.
Strenge Verlängerungs-Anforderung
Die 2-Jahres-Frist und der Nachweis aktueller Fortbildungen verhindert, dass Sachverständige mit einem einmal erworbenen Titel jahrelang ohne fachliche Auffrischung arbeiten — ein häufiger Vorwurf an andere Verbände.
Häufige Fragen zu Zertifizierungen
Reicht „freier Sachverständiger" auch?
Theoretisch ja — die Bezeichnung ist nicht geschützt. Praktisch riskant: bei Streit mit Versicherung oder vor Gericht hat ein nicht zertifizierter Sachverständiger einen schwächeren Stand. Die gegnerische Versicherung versucht oft, das Gutachten als „nicht qualifiziert" abzuwerten.
Wie kann ich die DGuSV-Zertifizierung selbst überprüfen?
Über die Bestätigungsnummer DE-17024/70-03 auf der Website des DGuSV. Wir zeigen das Original-Zertifikat im Termin oder senden auf Anfrage einen Scan.
Sind ö.b.u.v.-Sachverständige besser?
Nicht zwingend. Ö.b.u.v. = öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK — das ist ein anderer formaler Weg, aber nicht „besser". DGuSV-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist gleichwertig und in der EU anerkannt. Wir streben die ö.b.u.v.-Bestellung mittelfristig an.
Was zählt sonst noch außer Zertifizierung?
Praktische Erfahrung, Methodik, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bewertung. Ein Zertifikat ist die formale Grundlage — die Qualität entscheidet sich in der konkreten Begutachtung.