130-Prozent-Rechner — Reparatur oder Totalschaden?
So funktioniert’s
Geben Sie Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ein. Der Rechner zeigt, ob die 130-%-Regel greift — also ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren und die volle Kostenerstattung bekommen können (bei Fremdverschulden + sechs Monaten Weiternutzung).
Was die Ergebnisse bedeuten
Grün (≤ 100 %)
Reparaturkosten unter Wiederbeschaffungswert — klare Reparatur. Volle Kostenerstattung bei Fremdverschulden, plus merkantile Wertminderung nach BGH VI ZR 35/04 (dejure.org).
Gelb (100 – 130 %)
Die 130-%-Regel greift. Reparatur möglich bei zwei Voraussetzungen aus BGH VI ZR 192/05 (dejure.org):
- Fachgerechte Reparatur nach Gutachten-Vorgaben (originale Ersatzteile, Markenwerkstatt-Niveau)
- Sechs Monate nachweisbare Weiternutzung — Zulassung auf den Geschädigten, kein Verkauf vor Ablauf der Frist
→ Vertieft: 130-%-Regel
Rot (> 130 %)
Wirtschaftlicher Totalschaden. Auszahlung: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Restwert-Höchstgebote der Versicherer-Restwertbörsen müssen nicht akzeptiert werden — der Geschädigte darf auf dem regionalen Markt verkaufen (BGH VI ZR 132/11).
→ Vertieft: Wirtschaftlicher Totalschaden
Beispielrechnung 130-%-Konstellation
VW Golf VII, Baujahr 2020, 65.000 km, Wiederbeschaffungswert 14.500 €:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Reparaturkosten laut Gutachten | 17.800 € |
| Verhältnis zu WBW | 122,8 % |
| Ergebnis | 130-%-Regel greift → Reparatur möglich |
| Wertminderung | 600 € |
| Auszahlung gegen Reparaturnachweis + 6-Monats-Halten | 18.400 € |
Bei reiner Wirtschafts-Totalschaden-Abrechnung wären nur 14.500 € − 4.200 € Restwert = 10.300 € geflossen — Differenz 8.100 €.
Sechs-Monats-Weiternutzung — wie wird das nachgewiesen?
Die Versicherung darf nach Ablauf der Frist Belege verlangen:
- ununterbrochene Zulassung auf den Geschädigten (Zulassungsdaten Kfz-Schein)
- TÜV-Bericht oder Werkstattrechnung aus dem Halten-Zeitraum
- Reparaturnachweis (Werkstatt-Rechnung mit Fertigstellungsdatum)
Verkauf vor Ablauf der sechs Monate kippt die 130-%-Konstellation rückwirkend — Versicherung darf dann auf Totalschaden-Abrechnung umstellen.
Hinweis: Rechner ist Orientierung, kein Gutachten
Versicherer akzeptieren als Berechnungsgrundlage ein Sachverständigen-Gutachten mit Marktanalyse (DAT/Schwacke), detaillierter Reparaturkosten-Aufstellung (Stundensätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten) und Foto-Dokumentation. Knappe Fälle bei 128–132 % entscheidet die Reparaturweg-Plausibilität.
→ Unfallgutachten anfragen · 01575 4281504
Häufige Fragen
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Was ein gleichartiges Ersatzfahrzeug am Tag des Schadens auf dem regional erreichbaren Markt kosten würde — inklusive Händlerzuschlag (typisch 10–15 % Aufschlag auf Privat-Marktpreise).
→ Vertieft: Wiederbeschaffungswert
Reicht der Rechner für die Versicherung?
Nein. Versicherer akzeptieren Sachverständigen-Gutachten als Grundlage, kein Online-Tool.
Was, wenn ich genau bei 130 % liege?
Knappe Fälle entscheidet ein Sachverständiger anhand des Reparaturweg-Aufwands und der Restwert-Bewertung. Anrufen — Klärung in fünf Minuten.
Greift die 130-%-Regel auch bei Vollkasko?
Nein. Die 130-%-Rechtsprechung gilt nur bei Fremdverschulden über die gegnerische Haftpflicht. Vollkasko-Bedingungen schreiben in der Regel die wirtschaftliche Variante vor — Reparatur nur bis zur Totalschadensgrenze.
Was, wenn die Versicherung den WBW zu niedrig ansetzt?
Sachverständigen-Gutachten gegen Versicherungs-Schätzung — bei Differenz über 10 % oft Anwaltsschritt sinnvoll.
→ Vertieft: Versicherung zahlt nicht
Verantwortet von Wladimir Portjanoi, DGuSV-zertifiziert (EU# DE/20018). Profil
