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KFZ-Sachverständigenbüro Portjanoi
Rechner · 130-%-Regel Sofort-Schätzung

130-Prozent-Rechner

Online-Rechner: ist Ihre Reparatur nach 130-%-Regel möglich? Reparaturkosten + Wiederbeschaffungswert eingeben. DGuSV-zertifiziert.

Eingabe links, Ergebnis rechts — Klärung in unter 30 Sekunden.

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Verhältnis
0 %100 %130 %

Geben Sie Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ein — der Rechner zeigt sofort die Empfehlung.

Hinweis: Der Rechner ist Orientierung, kein Gutachten. Versicherer akzeptieren als Anspruchsgrundlage ein Sachverständigen-Gutachten mit Marktanalyse, Reparaturkosten-Aufstellung und Foto-Dokumentation.
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Zertifiziert & anerkannt
DGuSV — Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.
Yesil & Partner Verkehrsanwälte Düsseldorf
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130-Prozent-Rechner — Reparatur oder Totalschaden?

So funktioniert’s

Geben Sie Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ein. Der Rechner zeigt, ob die 130-%-Regel greift — also ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren und die volle Kostenerstattung bekommen können (bei Fremdverschulden + sechs Monaten Weiternutzung).

Was die Ergebnisse bedeuten

Grün (≤ 100 %)

Reparaturkosten unter Wiederbeschaffungswert — klare Reparatur. Volle Kostenerstattung bei Fremdverschulden, plus merkantile Wertminderung nach BGH VI ZR 35/04 (dejure.org).

Gelb (100 – 130 %)

Die 130-%-Regel greift. Reparatur möglich bei zwei Voraussetzungen aus BGH VI ZR 192/05 (dejure.org):

  1. Fachgerechte Reparatur nach Gutachten-Vorgaben (originale Ersatzteile, Markenwerkstatt-Niveau)
  2. Sechs Monate nachweisbare Weiternutzung — Zulassung auf den Geschädigten, kein Verkauf vor Ablauf der Frist

→ Vertieft: 130-%-Regel

Rot (> 130 %)

Wirtschaftlicher Totalschaden. Auszahlung: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Restwert-Höchstgebote der Versicherer-Restwertbörsen müssen nicht akzeptiert werden — der Geschädigte darf auf dem regionalen Markt verkaufen (BGH VI ZR 132/11).

→ Vertieft: Wirtschaftlicher Totalschaden

Beispielrechnung 130-%-Konstellation

VW Golf VII, Baujahr 2020, 65.000 km, Wiederbeschaffungswert 14.500 €:

PositionBetrag
Reparaturkosten laut Gutachten17.800 €
Verhältnis zu WBW122,8 %
Ergebnis130-%-Regel greift → Reparatur möglich
Wertminderung600 €
Auszahlung gegen Reparaturnachweis + 6-Monats-Halten18.400 €

Bei reiner Wirtschafts-Totalschaden-Abrechnung wären nur 14.500 € − 4.200 € Restwert = 10.300 € geflossen — Differenz 8.100 €.

Sechs-Monats-Weiternutzung — wie wird das nachgewiesen?

Die Versicherung darf nach Ablauf der Frist Belege verlangen:

  • ununterbrochene Zulassung auf den Geschädigten (Zulassungsdaten Kfz-Schein)
  • TÜV-Bericht oder Werkstattrechnung aus dem Halten-Zeitraum
  • Reparaturnachweis (Werkstatt-Rechnung mit Fertigstellungsdatum)

Verkauf vor Ablauf der sechs Monate kippt die 130-%-Konstellation rückwirkend — Versicherung darf dann auf Totalschaden-Abrechnung umstellen.

Hinweis: Rechner ist Orientierung, kein Gutachten

Versicherer akzeptieren als Berechnungsgrundlage ein Sachverständigen-Gutachten mit Marktanalyse (DAT/Schwacke), detaillierter Reparaturkosten-Aufstellung (Stundensätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten) und Foto-Dokumentation. Knappe Fälle bei 128–132 % entscheidet die Reparaturweg-Plausibilität.

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Häufige Fragen

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Was ein gleichartiges Ersatzfahrzeug am Tag des Schadens auf dem regional erreichbaren Markt kosten würde — inklusive Händlerzuschlag (typisch 10–15 % Aufschlag auf Privat-Marktpreise).

→ Vertieft: Wiederbeschaffungswert

Reicht der Rechner für die Versicherung?

Nein. Versicherer akzeptieren Sachverständigen-Gutachten als Grundlage, kein Online-Tool.

Was, wenn ich genau bei 130 % liege?

Knappe Fälle entscheidet ein Sachverständiger anhand des Reparaturweg-Aufwands und der Restwert-Bewertung. Anrufen — Klärung in fünf Minuten.

Greift die 130-%-Regel auch bei Vollkasko?

Nein. Die 130-%-Rechtsprechung gilt nur bei Fremdverschulden über die gegnerische Haftpflicht. Vollkasko-Bedingungen schreiben in der Regel die wirtschaftliche Variante vor — Reparatur nur bis zur Totalschadensgrenze.

Was, wenn die Versicherung den WBW zu niedrig ansetzt?

Sachverständigen-Gutachten gegen Versicherungs-Schätzung — bei Differenz über 10 % oft Anwaltsschritt sinnvoll.

→ Vertieft: Versicherung zahlt nicht


Verantwortet von Wladimir Portjanoi, DGuSV-zertifiziert (EU# DE/20018). Profil

Genaue Berechnung

Schätzung war's — jetzt ein verbindliches Gutachten

Wladimir Portjanoi (DGuSV e.V., EU# DE/20018) erstellt das gerichtsverwertbare Sachverständigen-Gutachten. Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Haftpflicht — für Sie 0 €.

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